Finanzierung der Betreuungskosten

Für die Beantragung sind die Eltern zuständig. Der Antrag ist möglichst 3 Monate im Voraus zu stellen. Auch die Beantragung der Weiterbewilligung (nach dem dritten Lebensjahr) im Laufe der Betreuungszeit muss durch die Eltern gestellt werden.

Fragen zur Finanzierung sind grundsätzlich mit dem Landkreis Harburg zu klären.

Kontakt zum Landkreis Harburg

Zusätzliche Kosten, die von den Eltern getragen werden

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    Windeln, individueller Pflegebedarf